Für Wünsche und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung – Telefon: 06206 / 509-0
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Nähe verbindet.

Entlassmanagement

Zu Beginn Ihres Aufenthaltes erhalten Sie eine Information zum Entlassmanagement. Im Rahmen unseres Entlassmanagements arbeiten Pflegekräfte, Therapeuten, Sozialdienst und Ärzte eng zusammen. Bereits im Aufnahmegespräch werden Ihnen als Patient oder Angehörigem gezielte Fragen gestellt, um möglichen Versorgungsbedarf nach der Entlassung abzuklären.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt, können ggf. bereits während Ihres Aufenthaltes in Absprache mit Kostenträgern und Leistungserbringern Maßnahmen eingeleitet werden, die für den Zeitpunkt nach Ihrer Entlassung notwendig sind.
Nach Ihrer Entlassung können Sie sich gerne mit noch offenen Fragen zu Ihrem Aufenthalt telefonisch unter der Nummer 06206-509-0 an uns wenden.

Zuzahlungsbetrag:

Der gesetzlich festgelegte Zuzahlungsbetrag (§ 39a SGB V) liegt derzeit bei 10 Euro pro Aufenthaltstag. Die Zuzahlungsrechnung wird je nach Krankenkasse von dieser selbst oder durch uns erstellt und Ihnen per Post zugesendet.

Der Zuzahlungsbetrag wird, sofern durch uns erhoben, vollständig durch das Krankenhaus an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.

Wir empfehlen Ihnen, die Quittung, die Sie bei der Entrichtung des Zuzahlungsbetrages erhalten, sorgfältig aufzubewahren, denn der Zuzahlungsbetrag ist längstens für einen Krankenhausaufenthalt von 28 Tagen je Kalenderjahr zu zahlen. Diese Quittung dient Ihnen mithin als Nachweis sowohl gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung als auch gegenüber dem Krankenhaus bei einem erneuten Aufenthalt während des gleichen Kalenderjahres.